Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen der bytebang e.U. für Beratung, Schulungen und Vorträge sowie IoT- und Hausautomatisierungsprojekte.

Stand: Oktober 2026

1. Geltungsbereich

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen der bytebang e.U. (im Folgenden „wir“) und ihren Auftraggebern über Beratung, Schulungen und Vorträge sowie über die Planung und Umsetzung von IoT- und Hausautomatisierungslösungen.
  2. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn wir ihnen ausdrücklich schriftlich zustimmen.
  3. Ist der Auftraggeber Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes (KSchG), gelten diese AGB nur so weit, als nicht zwingende Bestimmungen des KSchG oder des Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetzes (FAGG) Abweichendes vorsehen.

2. Angebot und Vertragsabschluss

  1. Unsere Angebote sind freibleibend und, sofern nicht anders angegeben, 30 Tage gültig.
  2. Ein Vertrag kommt durch die schriftliche Annahme des Angebots (E-Mail genügt) oder durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung zustande.
  3. Inhalt und Umfang der Leistung ergeben sich aus dem Angebot bzw. der Auftragsbestätigung. Änderungen und Erweiterungen werden gesondert vereinbart und verrechnet.

3. Beratung

  1. Beratungsleistungen erbringen wir nach bestem Wissen und dem Stand der Technik. Geschuldet ist die sorgfältige Erbringung der Beratung, nicht ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg.
  2. Empfehlungen beruhen auf den Informationen, die uns der Auftraggeber zur Verfügung stellt. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit dieser Informationen ist der Auftraggeber verantwortlich.
  3. Die Umsetzung von Empfehlungen und die Entscheidung darüber liegen beim Auftraggeber, sofern sie nicht ausdrücklich ebenfalls beauftragt wurden.

4. Schulungen und Vorträge

  1. Inhalt, Dauer, Ort bzw. Format (vor Ort oder online) und Teilnehmerzahl werden im Angebot festgelegt.

  2. Bei Absage durch den Auftraggeber verrechnen wir:

    • bis 14 Tage vor dem Termin: keine Kosten,
    • bis 7 Tage vor dem Termin: 50 % des vereinbarten Honorars,
    • danach oder bei Nichterscheinen: 100 % des vereinbarten Honorars.

    Bereits angefallene Reise- und Nächtigungskosten werden in jedem Fall ersetzt. Ein Ersatztermin oder Ersatzteilnehmer kann vereinbart werden.

  3. Müssen wir einen Termin aus wichtigem Grund (z. B. Krankheit) absagen, bemühen wir uns um einen Ersatztermin. Bereits bezahlte Honorare werden andernfalls zurückerstattet; weitergehende Ansprüche bestehen nicht.

  4. Schulungsunterlagen, Folien und Beispielcode bleiben unser geistiges Eigentum. Sie dürfen von den Teilnehmern für eigene Zwecke verwendet, aber nicht ohne Zustimmung weitergegeben, veröffentlicht oder für eigene Schulungen genutzt werden.

  5. Ton-, Bild- und Videoaufzeichnungen von Schulungen und Vorträgen sind nur mit unserer vorherigen Zustimmung erlaubt.

5. IoT- und Hausautomatisierungsprojekte

  1. Der Leistungsumfang (z. B. Konzept, Hardware, Software, Installation, Inbetriebnahme, Dokumentation) wird im Angebot beschrieben.
  2. Nach Fertigstellung wird die Leistung dem Auftraggeber übergeben und gemeinsam geprüft. Erklärt der Auftraggeber nicht binnen 14 Tagen nach Übergabe unter Angabe wesentlicher Mängel, dass er die Leistung nicht abnimmt, gilt sie als abgenommen. Die produktive Nutzung gilt jedenfalls als Abnahme.
  3. Gelieferte Hardware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum.
  4. Wir setzen bevorzugt quelloffene Software und offene Standards ein. Für solche Komponenten gelten die jeweiligen Lizenzbedingungen ihrer Urheber, auf die wir auf Wunsch hinweisen.
  5. Für Fremdgeräte, Cloud-Dienste und Funknetze Dritter (z. B. LoRaWAN-Netzbetreiber), die nicht von uns betrieben werden, übernehmen wir keine Verfügbarkeitszusage.
  6. Arbeiten an der elektrischen Hausinstallation (Starkstrom) führen wir nicht selbst durch. Sie sind vom Auftraggeber durch einen befugten Elektrotechniker zu veranlassen.
  7. Unterstützung rund um Photovoltaik, Energiespeicher und Ladestationen ist eine erfahrungsbasierte technische Begleitung. Sie ersetzt weder eine Planung oder Abnahme durch einen befugten Fachbetrieb noch eine zertifizierte Energieberatung, und wir übernehmen keine Gewähr für Ertrags-, Einspar- oder Förderzusagen.

6. Mitwirkung des Auftraggebers

  1. Der Auftraggeber stellt rechtzeitig alle für die Leistung nötigen Informationen, Zugänge, Räumlichkeiten und Ansprechpartner zur Verfügung.
  2. Für die Sicherung seiner Daten vor Beginn unserer Arbeiten ist der Auftraggeber selbst verantwortlich.
  3. Verzögerungen und Mehraufwand, die durch fehlende oder unrichtige Mitwirkung entstehen, gehen zu Lasten des Auftraggebers.

7. Preise und Zahlung

  1. Alle Preise verstehen sich in Euro. Umsatzsteuer wird in gesetzlicher Höhe zusätzlich verrechnet, sofern wir nicht als Kleinunternehmer (§ 6 Abs. 1 Z 27 UStG) von der Umsatzsteuer befreit sind; in diesem Fall wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen.
  2. Leistungen nach Aufwand werden zu den im Angebot vereinbarten Stundensätzen abgerechnet. Reisezeiten gelten als Arbeitszeit, Reise- und Nächtigungskosten werden gesondert verrechnet, sofern nicht anders vereinbart.
  3. Bei größeren Projekten können wir Teilrechnungen nach Projektfortschritt legen und eine Anzahlung für Hardware verlangen.
  4. Rechnungen sind binnen 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Bei Zahlungsverzug verrechnen wir Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe.

8. Gewährleistung

  1. Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen. Gegenüber Unternehmern beträgt die Gewährleistungsfrist sechs Monate ab Übergabe, und der Auftraggeber hat das Vorliegen des Mangels nachzuweisen.
  2. Mängel sind uns möglichst rasch und nachvollziehbar beschrieben zu melden. Wir beheben sie nach unserer Wahl durch Verbesserung oder Austausch.
  3. Die Gewährleistung entfällt, soweit der Auftraggeber oder Dritte ohne unsere Zustimmung Änderungen an unseren Leistungen vornehmen.

9. Haftung

  1. Wir haften für Schäden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen; dies gilt nicht für Personenschäden.
  2. Gegenüber Unternehmern ist die Haftung für entgangenen Gewinn, Folgeschäden und Datenverlust ausgeschlossen und mit der Höhe des Auftragswerts begrenzt.
  3. Gegenüber Verbrauchern gelten diese Einschränkungen nur so weit, als das KSchG dies zulässt.

10. Urheber- und Nutzungsrechte

  1. An individuell für den Auftraggeber erstellter Software, Konfigurationen und Dokumentation erhält der Auftraggeber nach vollständiger Bezahlung ein unbefristetes, nicht ausschließliches Nutzungsrecht für eigene Zwecke.
  2. Allgemeines Wissen, Methoden und wiederverwendbare Bausteine, die wir bei der Leistung einsetzen oder entwickeln, dürfen wir weiterhin uneingeschränkt verwenden.
  3. Abweichende Regelungen, etwa die Veröffentlichung als Open Source, werden gesondert vereinbart.

11. Vertraulichkeit und Datenschutz

  1. Wir behandeln alle Informationen, die uns im Rahmen eines Auftrags bekannt werden, vertraulich. Diese Pflicht besteht auch nach Ende des Vertrags.
  2. Personenbezogene Daten verarbeiten wir gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und unserer Datenschutzerklärung. Verarbeiten wir im Auftrag des Auftraggebers personenbezogene Daten, schließen wir dazu einen Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO ab.
  3. Wir dürfen den Auftraggeber als Referenz nennen, sofern er dem nicht widerspricht. Vertrauliche Inhalte werden dabei nicht veröffentlicht.

12. Schlussbestimmungen

  1. Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Schriftform; E-Mail genügt.
  2. Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Regelung, die ihrem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
  3. Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und der Verweisungsnormen.
  4. Gerichtsstand für Streitigkeiten mit Unternehmern ist das sachlich zuständige Gericht in Leoben. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.